Anonymous
2009-06-10 17:09:21 UTC
303 IK 34/07 : In dem Verbraucherinsolvenzverfahren über
das Vermögen des Holger Bruns, geboren am 27.07.1957,
Mühlenstraße 12, 28779 Bremen, wird der Vornahme der
Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und
Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf
den 25.02.2010.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis
einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen
die Schlussrechnung des Treuhänders, das Schlussverzeichnis
und den Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung sowie
gegen die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen
Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO zu erheben.
Die Gläubiger und der Schuldner können innerhalb der gesetzten
Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Die Vergütung und Auslagen des Treuhänders sind durch Beschluss
des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige
Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle
des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bremen, 31.03.2009
303 IK 34/07 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Holger Bruns, geb. 1957, Mühlenstraße 12, 28779 Bremen,
soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten
niedergelegt.
Der Treuhänder Rechtsanwalt Nils Heidelk, Domshof 18-20,
28195 Bremen, Tel.: 0421/3686-0, Fax: 0421/3686-100,
E-Mail: ***@schubra.de, Internet: www.schubra.de
hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 0,00 EUR abzüglich
noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten.
Insolvenzforderungen sind in Höhe von 38.547,33 EUR zu
berücksichtigen.
Amtsgericht Bremen, 01.04.2009
das Vermögen des Holger Bruns, geboren am 27.07.1957,
Mühlenstraße 12, 28779 Bremen, wird der Vornahme der
Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und
Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf
den 25.02.2010.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis
einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen
die Schlussrechnung des Treuhänders, das Schlussverzeichnis
und den Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung sowie
gegen die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen
Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO zu erheben.
Die Gläubiger und der Schuldner können innerhalb der gesetzten
Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Die Vergütung und Auslagen des Treuhänders sind durch Beschluss
des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige
Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle
des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bremen, 31.03.2009
303 IK 34/07 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Holger Bruns, geb. 1957, Mühlenstraße 12, 28779 Bremen,
soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten
niedergelegt.
Der Treuhänder Rechtsanwalt Nils Heidelk, Domshof 18-20,
28195 Bremen, Tel.: 0421/3686-0, Fax: 0421/3686-100,
E-Mail: ***@schubra.de, Internet: www.schubra.de
hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 0,00 EUR abzüglich
noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten.
Insolvenzforderungen sind in Höhe von 38.547,33 EUR zu
berücksichtigen.
Amtsgericht Bremen, 01.04.2009